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   OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01   

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https://dejure.org/2001,4176
OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.09.2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 (https://dejure.org/2001,4176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; Mangelfall; Verbraucherinsolvenz

  • zvi-online.de

    InsO § 89
    Keine Pflicht zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages bei Unterschreitung des Mindestunterhalts nach Scheidung

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; InsO §§ 258 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 42
  • FamRZ 2002, 982
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Er ist somit nicht in der Lage, seine fälligen Unterhaltspflichten zu erfüllen, was für eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ausreicht (vgl. Melchers/Hauß Unterhalt und Verbraucherinsolvenz Rdn. 130; a.A. noch OLG Stuttgart FamRZ 2002, 982, das seine gegenteilige Rechtsprechung in dem Berufungsurteil aber ausdrücklich aufgegeben hat).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2003 - 16 UF 268/02

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen unverheirateten Kind:

    Zur Obliegenheit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. FamRZ 2002, 982 = OLGR Stuttgart 2002, 146).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

    Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473).
  • OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02

    Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2002 - 4 UF 95/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags im Unterhaltsverfahren;

    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit des Beklagten zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages nicht (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05

    Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des

    Insoweit kann letztlich dahinstehen, ob vorliegend überhaupt ein für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlicher Eröffnungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu u. zu dem hier wohl allein in Betracht kommenden Eröffnungsgrund nach § 18 InsO: BGH, FamRZ 2005, 608; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 1015; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982 u. FamRZ 2003, 1217).
  • AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03

    Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur

    Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).
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